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Gegendarstellung
In der taz-Berlin vom 26. Januar 2000, Seite 23, verbreiten Sie unter der Überschrift „Wiederbelebung alter Rivalitäten – die reißerisch-falsche Berichterstattung der BZ über eine vermeintliche Jugendgang in Moabit und deren Haß auf arabische Jugendliche aus dem Wedding konterkariert die Jugendarbeit vor Ort“ eine Reihe unwahrer Behauptungen über einen Bericht in der BZ vom 20. Januar 2000. Dazu stellen wir fest:
1. Sie werfen der BZ in der Überschrift Ihres Artikels falsche Berichterstattung über eine vermeintliche Jugendgang in Moabit vor. Sie zitieren ferner eine Mitarbeiterin des Streetwork-Projekts „Gangway e. V.“ mit der Behauptung, der Bericht in der BZ sei eine reine Erfindung.
Das ist unwahr. Die BZ gibt in ihrem Bericht nur das wieder, was ihre Redakteure in Gesprächen mit insgesamt neun Jugendlichen recherchiert haben. Alle Zitate sind authentisch.
2. Sie verbreiten die Behauptung, es habe der BZ-Fotograph den Jugendlichen 100,00 DM gezahlt, damit sie sich in Pose stellen.
Auch das ist unrichtig: Die Redakteurin – nicht der Fotograph – hat den Jugendlichen nach Abschluß der Interviews und nach Ende aller Fotoarbeiten als „Dankeschön“ 100,00 DM geschenkt.
3. Sie schreiben im Zusammenhang mit dem von den Jugendlichen als „Treffpunkt“ angegebenen Jugendfreizeitheim „Heinrich Zille“, nur zwei der in der BZ abgebildeten (insgesamt neun) Jugendlichen, ein Türke und ein Araber, schauten gelegentlich im offenen Kinderbereich im Erdgeschoß vorbei.
Dazu stellen wir fest: Bereits bei dem ersten Treff mit den Jugendlichen am 10. Januar 2000 haben die BZ-Reporter mindestens drei der Jugendlichen, die auf dem BZ-Foto abgebildet sind, im Erdgeschoß des Jugendfreizeitheims „Heinrich Zille“ angetroffen. Bei einem Interview mit allen neun Jugendlichen am 12. Januar 2000 haben die Reporter nachgefragt, ob das „Zille-Haus“ ihr Treffpunkt sei. Dieses wurde bejaht, niemand hat widersprochen.
Berlin, den 31. Januar 2000
für Ullstein GmbH Rechtsanwalt Dr. Jan Hegemann
Anmerkung der Redaktion: Wir sind nach Paragraf 10 des Berliner Pressegesetzes verpflichtet, diese Gegendarstellung – unabhängig von ihrem Wahrheitsgehalt – abzudrucken.
Die Mitarbeiter der Jugendeinrichtung im „Heinrich-Zille-Haus“ bleiben dabei, dass sie keine Jugendgang namens „Moabit 21 Boys“ kennen. Auch der örtlichen Polizeidirektion und dem Streetwork-Projekt „Gangway e. V.“ ist dergleichen nicht bekannt. Einige der Jugendlichen sollen mit umfangreichen presserechtlichen Abwehrmaßnahmen gegen die BZ vorgehen und behaupten, die Berichterstattung sei falsch.
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