Was ist eine Familie?

Die Frage, welchen Familienstatus ein volljähriges Kind hat, kann entscheidend sein. Nämlich dann, wenn es ums Bleiberecht in Deutschland geht.

Die hiesigen Gerichte gehen davon aus, dass im Normalfall für Kinder über 18 Jahre und ihre Eltern eine „Begegnungsgemeinschaft“ ausreichend ist. Das heißt: Wiederholte Besuche, Brief- und Telefonkontakt sowie finanzielle Zuwendungen (!) gewährleisten die Erfüllung der Bedürfnisse solcher Familien in zufriedenstellender Weise.

Dass dem nicht immer so ist, zeigt das Beispiel des Erkan M., dem mit der Abschiebung in die Türkei automatisch die Trennung von seiner Familie droht. Sein eigener Asylantrag wurde abgelehnt, ein Anrecht, bei den Eltern, die als Asylbewerber anerkannt sind, zu bleiben, hat er nicht. Bei der aktuellen Gesetzeslage, die zum Teil in sich widersprüchlich ist, gibt es in seinem Fall bislang keine Hoffnung. Ihm bleibt nur, sich auf ärztliche Atteste zu stützen, die seine extreme psychische Belastung bestätigen. Eine dauerhafte Lösung ist das nicht.