: Vernetzte Verträge
Bücher, Kleidung, Nasenhaarentferner – alles mögliche und unmögliche lässt sich im Internet bestellen. Und wie im „wirklichen“ Leben auch, gelten beim online-shopping die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB) als Vertragsgrundlage. Die regeln unter anderem Fragen der Umtausch- und Reklamationsmöglichkeiten sowie Garantiezeiten.
Nicht nur im Laden, auch im Internet müssen sie KundInnen ausdrücklich kenntlich gemacht werden. Shoppende Surfer müssen entsprechende AGB-Texte problemlos auffinden, speichern und gegebenenfalls auch ausdrucken können. Nehmen die AGB mehrere Bildschirmseiten in Anspruch, sind sie nicht mehr „einfach“ zur Kenntnis zu nehmen und können kein Vertragsbestandteil werden. Da das Internet bekanntlich auch international ist, kommt noch ein Problem hinzu: bei ausländischen Anbietern sind die AGB häufig in der jeweiligen Landessprache verfasst. Geltend werden sie jedoch nur, wenn der potenzielle Käufer die Sprache auch ausreichend beherrscht. Davon wird ausgegangen, wenn das Bestellformular in der gleichen Sprache gestaltet und ausgefüllt ist.
Allerdings stellt sich bei derartigen Geschäften die Frage, ob überhaupt deutsches Recht gilt. Haben die Vertragspartner sich nicht auf die Rechtsgrundlagen eines Landes geeinigt, so gilt das jeweilige Landesrecht des Unternehmens, das seine Leistungen oder Waren anbietet. Entscheidend ist der Firmensitz des Anbieters, maßgebend ist grundsätzlich die angegebene Internet-Adresse. Liegt diese beispielsweise in Taiwan gilt im Regelfall das dortige Recht. wap
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