: Neues Recht an der Uni
■ Kultusministerkonferenz will Reform
Auf Initiative von Wissenschaftssenatorin Krista Sager (GAL) hat die Kultusministerkonferenz (KMK) in Berlin beschlossen, die Schaffung eines eigenständigen Dienst- und Tarifrechts für Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu prüfen. Damit wich die KMK von einem Vorschlag der Amtschefkommission ab, wonach die anstehende Personalreform im deutschen Wissenschaftsbereich ausschließlich durch die Weiterentwicklung des geltenden Beamten- und Angestelltenrechts erzielt werden soll.
Krista Sager hatte diese Linie im Vorfeld als „kleinmütig“ bezeichnet und kritisiert, dass sowohl die geplante leistungsorientierte Bezahlung von Professoren als auch eine erhöhte berufliche Durchlässigkeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft auf Basis des Beamten- und Tarifrechts nur schwer zu machen sei. Sie hatte deshalb die Einrichtung eines Wissenschaftstarifvertrages und eines eigenen Dienstrechts für Hochschulen und Forschungseinrichtungen gefordert.
Dazu Krista Sager: „Ich freue mich, dass die KMK einer vorschnellen Festlegung auf die bestehenden Rahmenbedingungen eine Absage erteilt hat. Damit hat das Gremium seinen Reformwillen unterstrichen. Wir haben jetzt die große Chance, den durch die Pensionierungswelle entstehenden Generationswechsel in der Professorenschaft für eine wirkliche Reform zu nutzen. Dabei dürfen wir nicht zu kurz springen, sondern sollten das deutsche Wissenschaftssystem leistungsfähiger und wettbewerbsfähiger machen“. taz
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