: Vor zehn Jahren
Mehrere bislang unbescholtene Bremer BürgerInnen mussten vor zehn Jahren einem Strafverfahren wegen „Störung der Tätigkeit eines Gesetzgebungsorgans“ in Tateinheit mit „Hausfriedensbruch“ entgegensehen. Strafbar nach Paragraph 106 b und strafbewehrt mit Geldstrafen oder Knast bis zu einem Jahr: Mit Transparenten und zu Schwalben gefalteten Flugblättern hatten rund 15 SchulelternsprecherInnen Aufmerksamkeit für ihre Probleme erzwungen: 90 Unterrichtsstunden fielen im Schulzentrum Walle ersatzlos aus. Sichtlich desinteressiert an dem Anliegen, umso besorgter um die Würde des Hohen Hauses, wurden Hüter der Bürgerschaftsordnung in Marsch gesetzt. Zur Wiederherstellung des „parlamentarischen Friedens“ hatte das ungebetene Volk das Haus zu ver- und seine Personalien zu hinterlassen.
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