: rot-grün vertagt staatsbürgerrecht
Grüne gegen strenge Verwaltungsvorschriften
Es klingt zunächst nach einem ganz formalen Vorgang: Unter Tagesordnungspunkt 37 sollte der Bundesrat heute über neue Verwaltungsvorschriften abstimmen. Das tut der Bundesrat oft, und meist erregen solche Abstimmungen kein allzu großes Interesse. Bei TOP 37 ist das anders, denn es geht um die Umsetzung eines wichtigen Gesetzes: das neue Staatsangehörigkeitsrecht. Die erleichterte Einbürgerung von Ausländern gehörte zu den zentralen Wahlversprechen von Rot-Grün. Nach heftigem Widerstand der Union gegen die ursprünglich vorgesehene doppelte Staatsbürgerschaft einigte man sich im vergangenen Jahr auf einen Kompromiss: kein Doppelpass, aber niedrigere Hürden bei der Einbürgerung. Damit das neue Gesetz in ganz Deutschland einheitlich angewendet wird, wollte die Regierung bindende Verwaltungsvorschriften für alle Bundesländer. Wieder gab es zähe Verhandlungen. Heute schließlich sollte der Bundesrat die Verwaltungsvorschriften absegnen. Doch dazu wird es wohl nicht kommen: „Wir gehen davon aus, dass die Abstimmung vertagt wird“, hieß es gestern aus der nordrhein-westfälischen Landesvertretung in Bonn. Der Grund: Die Grünen sind nicht einverstanden mit den Änderungsvorschlägen, die von den unionsregierten Ländern eingereicht wurden – und denen die SPD-Innenminister zugestimmt haben. Die Grünen sehen den Geist des Gesetzes gefährdet – unter anderem, weil es nun möglich sein soll, einbürgerungswillige Ausländer vom Verfassungsschutz checken zu lassen, weil schriftliche Sprachtests möglich sein sollen und weil die Neubürger beweisen sollen, dass gegen sie kein Strafverfahren läuft. Kurz: Die Hürden für die Einbürgerung würden wieder höher. Nun soll neu verhandelt werden. LKW
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