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in kürze URTEILBetreuer bestellen

Angehörige eines Betreuten dürfen bei der Bestellung des Betreuers mitreden. Das entschied das OLG Zweibrücken. Wenn sie mit der Auswahl des Betreuers nicht einverstanden sind, können sie gegen dessen gerichtliche Bestellung vorgehen. (Az.: 3 W 147/99) (dpa)

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