: Misshandlungen in spanischen Gefängnissen
Das Antifolterkomitee des Europarates rügt Folterungen und Vergewaltigungen in Spaniens Kommissariaten und Haftanstalten
MADRID taz ■ Das Antifolterkomitee des Europarates (CPT) geht in seinem gestern veröffentlichten Bericht mit Spanien hart ins Gericht. Nach zwei Besuchen spricht die Organisation von „anhaltenden und wiederholten Beschwerden über Misshandlungen“.
Im Januar 1997 war eine Abordnung des Straßburger Komitees überraschend nach Spanien gereist. Jesus Arcauz Arana, aus Frankreich abgeschobenes Mitglied der baskischen Separatistenorganisation ETA, hatte Spanien vor dem Europarat wegen Folterungen angezeigt. Die Abordnung inspizierte die Zentrale der paramilitärischen Polizeieinheit Guardia civil und eine Haftanstalt bei Madrid. 1998 kehrte die Delegation zu einem Routinebesuch nach Spanien zurück. Neben verschiedenen Gefängnissen und einem psychiatrischen Krankenhaus besuchte sie Kommissariate aller spanischen Polizeieinheiten – von der Guardia civil über die Nationalpolizei bis hin zur baskischen und katalanischen Autonomiepolizei sowie der Kommunalpolizei.
„Das CPT hat vor Ort keine direkten Zeugenaussagen über Folterungen erhalten“, heißt es in dem Bericht. „Andere Quellen“ hätten aber von psychischen und physischen Misshandlungen berichtet. Das Komitee erwähnt Schläge, Vergewaltigungen von weiblichen Gefangenen sowie Häftlinge, denen Plastiktüten über den Kopf gestülpt wurden, um sie mit dem Erstickungstod zu bedrohen. Polizei und Gefängnispersonal machten in Spanien „zu starken Gebrauch von Gewalt“, so das Komitee. „Viele der Berichte stammen von Verhafteten im Baskenland und in Navarra, die des Terrorismus verdächtigt werden“, heißt es weiter. Die spanische Vereinigung gegen Folter erhob 1998 in 346 Fällen Anklage wegen Misshandlung von Inhaftierten.
Das CPT fordert deshalb „eine Herabsetzung der Kontaktsperre auf 48 Stunden“. Bisher dürfen Verhaftete, die des Terrorismus verdächtigt werden, bis zu zehn Tagen isoliert werden. „Im unmittelbar auf die Verhaftung folgenden Zeitraum kommt es am meisten zu Einschüchterungen und Misshandlungen“, begründet das Komitee seine Forderung. Den unter Kontaktsperre einsitzenden Gefangenen müsse das Recht auf einen Anwalt und im Falle von Misshandlungen einen Arzt ihrer Wahl gewährt werden.
In ihrem Antwortschreiben lehnte die spanische Regierung diese Forderungen ab. Es gelte, die Rechte der Verhafteten „und die Rechte der sehr stark vom Terrorismus bedrohten Gesamtbevölkerung“ aufzuwiegen.
REINER WANDLER
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