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Der Risikoausgleich

Wenn über die Reform des Systems der Krankenkassen nachgedacht wird, ist auch vom Risikostrukturausgleich (RSA) die Rede. Seit 1994 sorgt der gesetzlich vorgeschriebene Fonds für die Balance zwischen „armen“ und „reichen“ Krankenkassen. Er soll diejenigen entlasten, deren Mitgliederstruktur überproportional viele „ungünstige Risken“ aufweist. Kassen also, die besonders viele alte, geringverdienende oder kostenlos mitversicherte Familienangehörige haben. Einzahlen müssen jene, die mehr Junge und Besserverdienende versammeln. Kerngedanke der Zwangsabgabe ist: Jene, die besonders viele Frauen, Arbeitslose oder Rentner versichern, erhalten zwar weniger Beiträge, haben aber in der Regel überdurchschnittlich hohe Ausgaben. Gut 21 Milliarden Mark wurden im vergangenen Jahr verteilt.

Kritiker bemängeln, das System gewähre keine „Chancengleichheit“ zwischen den Kassen, da der Ausgleich nur nach dem statistischen Durchschnittsmitglied errechnet wird. Der RSA berücksichtigt weder, wie viele Kranke eine Kasse versorgt, noch die realen Kosten und Verwaltungsausgaben. Deshalb meint etwa die AOK, sie erhalte zu wenig Geld.

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