Behörde macht reich

■ Elternbeiträge für Betreuung umstritten

Seit dem 1. Januar gilt in Hamburg ein neues Elternbeitragsgesetz. Für Eltern bedeutet es eine ganze Reihe von Verschlechterungen. So sinkt zwar der Mindesbeitrag für Halbtagsplätze von bisher 80 auf 50 Mark (Höchstsatz 300 Mark). Gleichzeitig steigt er aber für Acht-Stundenplätze von 60 auf 75 Mark (Höchstsatz 750 Mark). Und – eine Maßnahme die viele Betroffene verwirrt – Eltern müssen künftig darüber hinaus zum Jugendamt, wenn sie einen Früh- oder Spätdienst in Anspruch nehmen wollen. Dieser muss gesondert bewilligt und bezahlt werden (zehn bis 25 Mark).

Ab 1. August müssen auch alle Eltern, die einen Halbtagsplatz beantragen, beim Jugendamt ihre Einkünfte offenlegen und sich „berechnen“ lassen. Die Kriterien dafür sind nach Einschätzung von „Familien-Power e.V.“ verschärft worden. So wurde die seit 1994 gültige Tabelle nicht inflationsbereinigt. Der Verein hat in den Daten des Statistischen Landesamtes nachgesehen: Der durchschnittliche Arbeiterhaushalt, in dem beide Elternteile verdienen, so seine Erkenntnis, erreiche die Grenze für Höchstsatzzahler.

Hinzu kommt, das neuerdings neben dem Kindergeld auch Baukindergeld und Eigenheimzulage sowie erhaltene Unterhaltszahlungen mit angegeben werden müssen. Zu zahlende Unterhaltsleistungen und Belastungen wie Miete werden hingegen erst in einer Härtefallprüfung berücksichtigt.

Liegt das Einkommen einer vierköpfigen Familie bei der Höchstsatzgrenze von 6000 Mark, so muss sie für zwei Acht-Stunden-Plätze 1000 Mark im Monat bezahlen: Durchschnittlich 14 Prozent des Einkommens einer „normal“ verdienenden Familie verlangt die Stadt Hamburg für die Kindertagesbetreuung. kaj