: rechtsreferendariat
Seit Preußens Glanz
1793, vor mehr als zweihundert Jahren, trat in Preußen die „Allgemeine Gerichtsordnung“ in Kraft. Seitdem teilt sich die Ausbildung der Juristen in Theorie und Praxis: in Studium und Referendariat.
1972 erlaubten einige Bundesländer eine einphasige Juristenausbildung – per Experimentierklausel. Acht Unis verzahnten Theorie und Praxis für den Juranachwuchs. Die einen hatten dabei die umfassende Reflexion des Rechts im Kopf; die anderen wollten das Studium verkürzen.
1984 wurde die Experimentierklausel nicht verlängert. Man wollte wieder Ordnung, d. h. eine einheitliche Ausbildung. Die Reformfakultäten waren überdies wegen ihrer guten Betreuung relativ teuer
Bis 1998 sprach, außer nostalgischen Linken, niemand mehr von der einphasigen Juristenausbildung. rath
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen