: fakten
Streit um Ermittlungen
Ein Signal wollte der Generalbundesanwalt Kay Nehm setzen, ein Kompetenzgerangel hat er ausgelöst. Die Streitfrage: Welche Bedeutung hat der Brandanschlag zweier vorbestrafter Jugendlicher auf die Erfurter Synagoge am 20. April?
Nach Ansicht Nehms kann er die innere Sicherheit der Bundesrepublik gefährden. Der Tat sei ein „herausgehobener Unrechtsgehalt und damit eine besondere Bedeutung“ beizumessen. Zudem seien bei solchen Taten mit Nachahmungen zu rechnen. Mit dieser Begründung hat die Bundesanwaltschaft am Mittwoch die Ermittlungen gegen die beiden Rechtsextremisten übernommen.
Bei Thüringens Justizminister Andreas Birkmann (CDU) stieß dieser Schritt jedoch auf Kritik. Er befürchtet, dass sich das Verfahren durch die Einschaltung des Generalbundesanwalts verzögert. Die Thüringer wollten in der kommenden Woche bereits Anklage erheben. Wichtiger als die Signalwirkung sei ein zügiges Verfahren, protestierte Birkmann bei der Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD).
Die Ministerin bestärkte jedoch den Generalbundesanwalt. „Jetzt ist keine Zeit für kleinliche Zuständigkeitsstreitereien“, erklärte sie. Die Entscheidung aus Karlsruhe sei vielmehr „das richtige Signal, um deutlich zu machen, dass Deutschland mit allen Möglichkeiten gegen derartige antisemitische Straftaten vorgeht.“
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