: gutachten zu brühl
Vermeidbarer Unfall
Die Kölner Staatsanwaltschaft hat das unabhängige Eisenbahn-Bundesamt mit der Erstellung eines Gutachtens zu den Ursachen des Brühler Bahnunfalls beauftragt. Dieses Gutachten kommt zu dem Schluss, dass der Lokführer die Hauptverantwortung trägt – er hätte das Tempo nicht von den erlaubten 40 auf 122 km/h erhöhen dürfen. Alle Signale seien regelgerecht gestellt worden und hätten funktioniert. Alle anderen Züge hätten dort die Geschwindigkeitsbeschränkung von 40 km/h „nur unwesentlich überschritten“, so die Staatsanwaltschaft. Allerdings hätte der Unfall vermieden werden können, hätte eine Geschwindigkeitsüberwachung bestanden. Außerdem könne „für das Unglück begünstigend gewirkt haben, dass keine zusätzliche Unterrichtung des Triebfahrzeugführers über die Betriebsführung im Bahnhof Brühl erfolgt“ sei.
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