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fakten

Monopole und Märkte

– Die Postuniversaldienstleistungsverordnung (PUDLV, sprich: Pudelvau) legt seit 1. Januar 1998 fest, dass die Bevölkerung flächendeckend mit Brief- und Paketdiensten versorgt werden muss: Die nächste Annahmestelle in „zusammenhängend bebauten Gebieten“ darf „grundsätzlich maximal 2.000 Meter“ entfernt sein. Briefe bis 2.000 Gramm und Pakete bis 20 Kilogramm müssen befördert werden – und zwar so, dass durchschnittlich 80 Prozent der Briefe am nächsten und 95 Prozent der übrigen Briefe am übernächsten Tag ankommen. Bei Paketen ist die Frist einen Tag länger.

– Während Express-, Paket- und Kurierdienste bereits liberalisiert sind, gelten für die Briefbeförderung Einschränkungen, die die Grundversorgung sicherstellen sollen.

– EU-weit regeln Binnenmarkts- und Wettbewerbskommission die Liberalisierung der Märkte. Seit 1997 dürfen Briefe, die das Fünffache des Standardportos kosten und schwerer als 350 Gramm sind, auch von privaten Anbietern befördert werden. Die Richtlinie gilt bis Ende 2002. Wie es danach weitergeht, soll in diesem Jahr beschlossen werden.

– In Deutschland gilt jetzt schon eine strengere Regelung, die ebenfalls Ende 2002 ausläuft. Hier hat die Post nur noch ein Monopol auf Briefe bis 200 Gramm.

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