unterm strich :
Das Oberlandesgericht Dresden will heute in zweiter Instanz über Peter Konwitschnys Inszenierung der Operette „Die Csárdásfürstin“ von Emmerich Kálmán an der Dresdner Semperoper entscheiden (siehe taz, 17. 1.). In einem ersten Urteil hatte das Landgericht Leipzig Ende Februar der Semperoper untersagt, die „Csárdásfürstin“ in einer von der Intendanz geänderten Fassung aufzuführen. Gegen dieses Urteil legte die Oper Berufung ein.
Der Streit um die Dresdner „Csárdásfürstin“ reicht bis zum letzten Dezember zurück. Damals war es bei der Premiere der Operette zu Tumulten gekommen. Konwitschny hatte einen Teil seiner Inszenierung in die Schützengräben des Zweiten Weltkriegs verlegt. Drastische naturalistische Darstellungen herumfliegender Leichenteile und der Tanz mit einer kopflosen Leiche riefen den Protest vieler Zuschauer hervor. Die Intendanz der Semperoper entschloss sich daraufhin, die Inszenierung gegen den Willen des Regisseurs zu „entschärfen“. Konwitschny klagte gegen die „Amputation“ seines Werkes. Das Leipziger Landgericht gab dem statt. Die Richter gingen davon aus, dass die Inszenierung als „eigenständige schöpferische Bearbeitung eines Werkes“ angesehen werden müsse, der im Unterschied zur bloßen Aufführung eines Werkes erhöhter Urheberrechtsschutz zukomme.
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