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Bezugsrecht

Das Bezugsrecht ist eine Option auf den Kauf von Aktien, wenn die Aktiengesellschaft ihr Grundkapital mit der Ausgabe neuer Wertpapiere erhöhen will. Um Käufern einen Anreiz zu geben, die neuen Aktien zu erwerben, liegt der Bezugspreis meist unter dem aktuellen Börsenkurs der bisherigen Aktien (Altaktie).

Die Höhe des neuen Bezugspreises legt das Unternehmen fest. Um das Besitzverhältnis der bisherigen Aktionäre nicht zu verwässern, wird ihnen ein Bezugsrecht an der Neuemission eingeräumt. Damit soll zum einen erreicht werden, dass sich Aktionäre, die Wert darauf legen, einen ganz bestimmten Anteil an dem Unternehmen und damit ihr Mitspracherecht erhalten können, mithin nachkaufen. Zum anderen können sie sich vor einem Vermögensverlust schützen, der dadurch eintritt, dass sich das Vermögen der Aktiengesellschaft künftig auf eine größer Anzahl von Aktionäre verteilt. Die Aktiengesellschaft ist verpflichtet, die Altaktionäre zu informieren, zu welchen Konditionen innerhalb einer bestimmten Frist (zwei oder drei Wochen) sie das Recht haben, junge Aktien zu kaufen.

Der Wert des Bezugsrechts wird mathematisch aus dem bisherigen Aktienkurses, dem Ausgabepreis der neuer Aktie und dem Bezugsverhältnis ermittelt. Das Bezugsverhältnis gibt an, wie viele Altaktien der Aktionär besitzen muss, um das Recht zu haben, eine neue zu Vorzugskonditionen zu beziehen, und ergibt sich aus Grundkapital und Kapitalerhöhung. Beispiel: Hat die Aktiengesellschaft ein Grundkapital von 200.000 Euro und plant eine Erhöhung um 50.000 Euro, ergibt sich ein Bezugsverhältnis von 4:1 (200.000 : 50.000). Das wiederum bedeutet: Der Aktionär muss vier Aktien im Depot haben, um eine neue bevorzugt erwerben zu dürfen.

Der Aktionär kann nun neue Aktien kaufen oder das Bezugsrecht selber verkaufen. Das Recht wird an der Börse als eigenständiges Wertpapier gehandelt, sein Wert von Angebot und Nachfrage bestimmt. Ist das Unternehmen auf dem Parkett gefragt, wird das Bezugsrecht höher gehandelt als bei einer eher renditeschwachen Firma. Wenn der Bezugsrechtshandel an der Börse beginnt, wird die Altaktie mit einem um den (rechnerischen) Bezugsrechtswert bereinigten Abschlag notiert. Auf dem Kurszettel steht dann „ex B“ (ex Bezugsrecht).

Beispiel: Das Grundkapital beträgt 200.000 Euro, die Kapitalerhöhung 50.000 Euro (Verhältnis 4:1). Der Börsenwert beträgt 100 Euro, als Bezugspreis werden 50 Euro festgesetzt. Die Rechnung: Bezugsrechtswert = alter Kurs (100 Euro) minus neuer Ausgabekurs (50 Euro) dividiert durch Bezugsverhältnis plus 1 (4:1 + 1) = 10 Euro. Bei Eintritt des Bezugsrechtshandels wird die Altaktie also für „90 Euro ex B“ gehandelt (100 minus 10). ALO