: das kleine detail
Zum Beispiel: Rüstungsexport
Die Hauptempfehlungen der Weizsäcker-Komission werden wohl nicht umgesetzt. In Detailfragen könnte das anders sein. Beispiel: Rüstungsexport.
Einerseits stellt der Bericht fest: „Rüstungsexporte kommen nicht in Frage in Staaten, die Menschenrechte gravierend verletzen.“
Andererseits heißt es: „Rüstungsexportanträge in Staaten der Nato, der Europäischen Union und in zweifelsfrei demokratische Staaten sind grundsätzlich genehmigungsfähig.“
Und am Schluss des Abschnitts fordert die Komission: „Vor dem Hintergrund der sich europäisierenden Rüstungsindustrie sollten sich die EU-Staaten bald auf eine einheitliche Interpretation der Durchführungsbestimmungen verständigen. Grundsätzlich darf eine deutsche Beteiligung an gemeinschaftlichen europäischen Rüstungsprogrammen durch eine nationale Sonderposition beim Rüstungsexport nicht gefährdet oder gar unmöglich gemacht werden.“
Falls diese Empfehlungen umgesetzt werden, wäre der nächste Koalitionskrach, zum Beispiel über Rüstungesexporte in die Türkei, nicht weit. TAZ
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