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Ein bisschen mehr für Knastarbeiter

Justizministerin Däubler-Gmelin schlägt Verdreifachung der Gefangenenlöhne vor. Länder scheuen die Kosten

FREIBURG taz ■ Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) will die Löhne für Strafgefangene verdreifachen. Reich wird dadurch allerdings niemand. Die Mickerlöhne im Knast sollen lediglich von fünf auf fünfzehn Prozent der deutschen Durchschnittsgehälter steigen. Den Ländern ist auch das noch viel zu viel. Sie wollen die Anhebung auf sieben Prozent beschränken. Statt etwa 220 Mark bekäme ein arbeitender Haftinsasse dann rund 300 Mark – pro Monat.

Dass über die Knastlöhne überhaupt debattiert wird, ist dem Bundesverfassungsgericht zu verdanken. Dort wurde 1998 entschieden, dass der aktuelle Zustand verfassungswidrig ist. Das Resozialisierungsgebot fordert, dass auch Gefangenenarbeit „angemessene Anerkennung“ finden müsse. Den Knastinsassen solle, so Karlsruhe damals, „der Wert regelmäßiger Arbeit“ für ein künftig straffreies und selbstverantwortliches Leben vor Augen geführt werden. Konkrete Forderungen an den Gesetzgeber stellten die Roten Roben allerdings nicht. Vielmehr betonten sie, dass der Bundestag bei der jetzt anstehenden Reform einen weiten „Einschätzungsraum“ besitze.

Auf diesen Spielraum hoffen nun insbesondere die Länder. Sie setzen vor allem auf „nichtmonetäre“ Verbesserungen, das heißt mehr (bezahlte) Freizeit und frühere Entlassung für arbeitende Gefangene. Ausgearbeitet wurde das Konzept von einer Arbeitsgruppe unter Leitung des baden-württembergischen Justizministers Ulrich Goll (FDP), das im letzten Jahr einstimmige Zustimmung bei seinen Länderkollegen fand. Eine Mischung aus monetären und nichtmonetären Verbesserungen sieht auch der Gesetzentwurf von Däubler-Gmelin vor, der bisher aber nur in Umrissen bekannt ist.

Die Länder kritisieren an Däubler-Gmelins Vorschlag vor allem die Höhe der geplanten Lohnsteigerung. Nach Informationen aus Baden-Württemberg würde er bundesweit zu Mehrkosten in Höhe von jährlich rund 300 Millionen Mark führen, die allein aus Landeskassen zu finanzieren wären. Auch früher wurde die Erhöhung der Gefangenenlöhne stets aus Haushaltsgründen abgelehnt. Die Länder betonen, dass der Staat an der Arbeit „seiner“ Gefangenen nichts verdiene. Weil die Produktivität hinter Gittern sehr niedrig ist, deckten die Einnahmen nur rund fünf Prozent der gesamten Haftkosten. Das ist etwa so viel, wie der Staat dafür aufwendet, dass die Haftinsassen überhaupt arbeiten können. Die Länder müssen nun mit Däubler-Gmelin verhandeln. Es nützt ihnen wenig, auf ihre Vetomacht im Bundesrat zu vertrauen. Denn wenn bis Jahresende nichts geschieht, können sich die Gefangenen vor den Zivilgerichten höhere Löhne erstreiten, so die weitsichtige Vorgabe aus Karlsruhe. Und das könnte für die Länder noch viel teurer werden. CHRISTIAN RATH

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