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behindertenbeauftragte

Streit in den Bezirken

Das Berliner Landesgleichstellungsgesetz schreibt nicht nur einen Landesbehindertenbeauftragten wie Martin Marquard (Foto) vor, sondern auch Wahlen von Beauftragten in den Bezirken. Doch in der Praxis fehlt bislang eine einheitliche Regelung dieser Ämter, etwa in puncto Rechtsstellung oder struktureller Einbindung in das Bezirksamt.

So wählten erst zwei Bezirke – Wedding und Friedrichshain – ihren Beauftragten laut Gleichstellungsgesetz. Sechs weitere planen eine Wahl, andere wollen die Fusionen der Bezirksreform abwarten. Das Gros, darunter auch Kreuzberg und Schöneberg, planten bislang jedoch keine Wahl, hieß es.

„Schon bei der Ausarbeitung des Gleichstellungsgesetzes gab es Streit um die Finanzierung der Posten“, sagt Elfi Jantzen, sozialpolitische Sprecherin der Grünen im Abgeordnetenhaus, „aber eine Richtschnur ist notwendig.“ Zumal es bislang den Bezirken überlassen bleibt, ob sie sich einen Vollzeitbeauftragten leisten oder auf ehrenamtliche Mitarbeiter zurückgreifen. „Aber diesen Job kann man nicht nebenbei machen“, sagt Jantzen, die den Senat in die Pflicht nehmen will: Welche Stellung der Beauftragte hat, könne nicht jedem Bezirk überlassen bleiben.

FOTO: ANJA WEBER

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