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Eklat im Bundestag

Initiator der Entschädigung für Hepatitis-infizierte Frauen schmeißt hin. Ost-West-Ungleichbehandlung „der Hohn“

BERLIN taz ■ Hepatitis C: Die unheilbare Viruserkrankung zerstört die Leber bis sich eine Zirrhose oder Leberkrebs bilden. Kann die Leber nicht transplantiert werden, stirbt der Patient. Oder die Patientin: 14 der etwa 7.000 Frauen, die zwischen 1978 und 1979 in der DDR während ihrer Schwangerschaft mit Hepatitis-C-verseuchtem Serum geimpft wurden, sind bereits tot.

Die mit der Krankheit lebenden Opfer des größten Medizinskandals der DDR mussten jahrelang um eine Entschädigung kämpfen. Der Bundestag hat nun den Schadenersatz gesetzlich geregelt, doch bei der Verabschiedung kam es gestern zum Eklat.

Der Initiator des Gesetzes, der SPD-Abgeordnete Horst Schmidbauer, stimmte dagegen. Und er weigerte sich, als Berichterstatter das Gesetz, für das er jahrelang gekämpft hatte, im Bundestag zu lesen. Denn die Entschädigung fällt viel schmaler aus, als gewünscht: Anstatt der versprochenen 10 Millionen Mark für eine monatliche Rente stellen Bund und Länder nur 6,3 Millionen zur Verfügung. Auch soll die Rente bei Sozialhilfeempfängerinnen zu 50 Prozent mit der Stütze verrechnet, sprich gekürzt werden.

Bei vergleichbaren Entschädigungsgesetzen für Patienten, die mit HIV infiziert wurden, wäre das unmöglich gewesen, klagte der Sozialdemokrat. „Das ist eine Ungleichbehandlung zwischen Ost und West, die nicht zu rechtfertigen ist“, erläuterte Schmidbauer, der nicht etwa aus dem Osten der Republik kommt. „Das ist ein Hohn“, sagte der Nürnberger Abgeordnete der taz, „gerade denen, die die Unterstützung am dringendsten brauchen, wird sie gekürzt.“

Die DDR-Regierung hatte den Skandal um die Infektionen zu vertuschen versucht: Die Ärzte verheimlichten den Frauen so lange wie möglich, worunter sie eigentlich litten. Später durften sie nicht darüber sprechen. Der Hersteller des infizierten Serums wurde in einem Geheimprozess verurteilt.

„Jetzt wirkt das Gesetz, als ginge es um eine beliebige Versorgungsleistung, die man mit der Sozialhilfe verrechnet“, sagt Schmidbauer. „Dabei ist es eine Entschädigung auf Grund eines kriminellen Aktes.“ Davon könne man nicht einfach eine Gruppe der Geschädigten ausschließen. Nach dem jetzigen Gesetz sollen nur diejenigen, die durch die Infektion erwerbsunfähig wurden, Geld bekommen. „50 Prozent der Infizierten gehen leer aus, obwohl sie genauso gelitten haben“, empört sich Schmidbauer. HEIDE OESTREICH

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