: Lex Flugzeugbau Finkenwerder
Entwurf für neues Naturschutzgesetz schützt ausgewählte Großprojekte vor Verbandsklage. Hafenprivileg wird angekratzt ■ Von Gernot Knödler
Der grüne Umweltsenator Ale-xander Porschke hat gestern den Entwurf für ein überarbeitetes Hamburgisches Naturschutz-Gesetz vorgelegt. Es sieht die Einführung der Verbandsklage vor, verbessert den Schutz von Biotopen und schränkt die Ausnahmestellung des Hafens ein. Nachdem der Entwurf bereits intern zwischen den verschiedenen Behörden abgestimmt wurde, sollen sich als nächstes die Verbände dazu äußern. Die Novellierung des Gesetzes von 1981 hatten die Regierungspartner GAL und SPD in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart.
„Das ist für mich ein großer Tag heute“, sagte der Umweltsenator, als er den Entwurf vorstellte. Die GAL habe das europäische Naturschutzrecht in Landesrecht umsetzen und das Verbandsklagerecht erweitern wollen. Beides sei ihr geglückt. Dafür habe sie jedoch die Aufhebung des so genannten Hafenprivilegs nicht erreicht.
Doch der grüne Umweltsenator musste noch eine Kröte verspeisen, bei der jeder Jurist schlucken dürfte. Vom Verbandsklagerecht sind einzelne, besonders genannte Projekte ausgenommen: Vorhaben im Hafen nach dem Hafenentwicklungsgesetz, private und öffentliche Hochwasserschutzanlagen, die Flugzeugproduktion samt Piste in Finkenwerder und die Hafenquerspange.
Bei diesen Projekten befürchtete die SPD Porschke zufolge, sie könnten sich durch ein Klagerecht der Verbände auf unabsehbare Zeit verzögern. Der Umweltverband BUND kritisierte, mit den Ausnahmen sei die Rechtssystematik des neuen Gesetzes „nicht durchgängig und korrekt aufgebaut“.
Das Klagerecht für anerkannte Naturschutzverbände, wie zum Beispiel den BUND und den Nabu, ist in den Naturschutzgesetzen anderer Bundesländer bereits enthalten und soll der Umwelt eine Lobby auch vor Gericht verschaffen. Bisher können nur die AnwohnerInnen oder die EigentümerInnen betroffener Grundstücke vor Gericht ziehen.
Das „Hafenprivileg“, nach dem Eingriffe in Natur und Landschaft im Hafen nicht ausgeglichen werden müssen, wird zwar nicht aufgehoben, aber immerhin eingeschränkt: Künftig soll die Beseitigung und Umgestaltung von Gewässern ausgeglichen werden werden. Fünf Mark wird Strom- und Hafenbau für den Ausgleich eines jeden Quadratmeters verlorener Wasserfläche locker machen müssen. Bisher gab's nix. „Das hat immer weh getan“, sagte Porschke.
Eine weitere Verbesserung des Gesetzes besteht darin, dass wertvolle Biotope wie Dünen, Moore, Bracks und Röhrichte künftig automatisch gesetzlich geschützt sein sollen, ohne dass sie dafür zum Naturschutzgebiet erklärt werden müssen.
Was fehlt, ist nach Ansicht des BUND die Aufnahme der Landschaftsplanung. Sie sollte ein Bindeglied zwischen der Flächennutzungsplanung und den Bebauungsplänen sein, das ökologischen Zusammenhängen Rechnung trägt. An der „Blockadehaltung“ der Sozialdemokraten sei dies wie einiges andere gescheitert.
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