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Knast

Der Sprayer „OZ“ muss ins Gefängnis. Seine Verurteilung zu 21 Monaten Haft ist rechtskräftig. Das Hanseatische Oberlandesgericht hat die Revision gegen das Urteil des Landgerichtes von Dezember 1999 als unbegründet verworfen. Die Nachpüfung des Urteils habe keine Rechtsfehler zum Nachteil von Walter F. ergeben. Das Landgericht sah als erwiesen an, dass der als „OZ“ bekannte Sprayer Sachbeschädigung in 23 Fällen, Diebstahl in vier Fällen sowie Beleidigung in zwei Fällen begangen habe. Zudem sei er in der Bahn schwarzgefahren und habe Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geleistet. Insgesamt ist der 49-jährige zehn Mal verurteilt worden.

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