„Lebenslang“ für Behindertenmord

HALLE dpa ■ Der Mord an einem 39-jährigen Behinderten ist gestern vom Landgericht Halle mit hohen Haftstrafen geahndet worden. Gegen einen 31-jährigen Angeklagten sprach das Gericht eine lebenslange Gefängnisstrafe aus. Die Richterin hob die äußerste Brutalität der Tat „aus purer Lust an der Zerstörung“ hervor. Der 19 Jahre alte Komplize erhielt eine Jugendstrafe von neuneinhalb Jahren. Wegen Beihilfe wurde ein 22-Jähriger zu einer elfjährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Die drei Männer hatten am 30. Dezember 1999 das Opfer zunächst in einer S-Bahn um Bier erpresst und so schwer verprügelt, dass der Mann aus mehreren Kopfwunden blutete. Anschließend wurde der leicht geistig behinderte und betrunkene Mann beraubt und schwer verletzt am Boden liegend regelrecht zusammengetreten. Er verstarb eineinhalb Stunden später.