: Geschenkt ist gespart
■ Sozialamt Altona rechnet Stiftungsgeld für Schwangere auf die Sozialhilfe an
Schwangere, die sich in einer sozialen Notlage befinden, können von der Bundesstiftung „Mutter und Kind“ finanzielle Hilfe bekommen. In einer Schriftlichen Kleinen Anfrage will Susanne Uhl, sozialpolitische Sprecherin der Regenbogen-Gruppe, nun wissen, inwieweit dem Senat bekannt ist, dass das Sozialamt Altona diese Leistungen bei schwangeren Flüchtlingen auf die Sozialhilfe anrechnet.
Uhl zitiert die Auffassung der Bundesregierung, wonach „zu allen gesetzlichen Sozialleistungen, auch zu denen des Bundessozialhilfegesetzes und des Asylbewerber-Leistungsgesetzes (AsylbLG), ergänzende Hilfen gewährt werden“ und fragt: „Ist dem Senat bekannt, dass das Sozialamt Altona Schwangere, die leistungsberechtigt nach dem AsylbLG sind und entsprechend einmalige Leistungen für Schwangere beantragen, auffordert, sich an die Stiftung „Mutter und Kind“ zu wenden?“ Ihre Kontaktaufnahme müssten sie nachweisen.
Uhl fragt außerdem, ob dem Senat bekannt sei, dass bei bewilligten einmaligen Leistungen die Frauen eventuelle Hilfen der Stiftung an die Sozialdienststelle zurückzahlen müssten.
Sie kritisiert: „Das Sozialamt Altona scheint ein neues Instrument der Kosteneinsparung zu Lasten von Sozialhilfeempfängerinnen und Flüchtlingen gefunden zu haben.“ Das Vorgehen sei nicht nur unrechtmäßig, sondern widerspreche auch der ausdrücklichen Auffassung der rot-grünen Bundesregierung. san
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