: Asylrecht wieder bedroht
Die Union will eine Änderung des Asylrechts, sollte ein Einwanderungsgesetz kommen. Bundespräsident warnt vor Verknüpfung. Entschließungsantrag
BERLIN taz ■ Das Asylrecht rückt bei der Debatte um ein Einwanderungsgesetz weiter in den Mittelpunkt der öffentlichen Auseinandersetzungen.
Mehrere Unionspolitiker, darunter der saarländische CDU-Ministerpräsident Peter Müller, forderten eine Verknüpfung beider Sachgebiete. „Bei der Feststellung der sozial verträglichen Zuwandererzahl darf das Asylrecht nicht außen vor gelassen werden“, erklärte Müller. Gegen ein „Aufrechnen“ von Asylrecht und Einwanderung wandte sich dagegen Bundespräsident Johannes Rau. Nicht die Frage, wie die Bundesrepublik mit dem Asyl, sondern wie man mit der Zahl der Asylbewerber umgehe, sei die eigentliche Frage in der Zukunft.
Unterdessen hielt die Diskussion um den Plan von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) an, Rita Süssmuth (CDU) zur Vorsitzenden der Einwanderungskommisson zu berufen. Müller erklärte, er habe den Verdacht, dem Innenminister ginge es mit seiner Entscheidung weniger um die Sache als darum, Unfrieden in der Union zu stiften.
Seit gestern liegt nun auch der Entschließungsantrag Baden-Württembergs für die Sitzung des Bundesrates am 14. Juli vor. An diesem Tag wird unter anderem die Green Card für Computerexperten in der Länderkammer debattiert. In dem Antrag wird die Green Card als „isolierte Einzelmaßnahme“ kritisiert. Zuwanderung müsse in „größeren Zusammenhängen gelöst werden“. Der Bund wird aufgefordert, gemeinsam mit den Ländern ein Paket zu erarbeiten. Dies müsse „einem tatsächlichen Fachkräftebedarf“ Rechnung tragen, eine „sozialverträgliche Steuerung von Zuwanderung“ ermöglichen, die „Integrationserfordernisse“ berücksichtigen und „im Ergebnis nicht zu einer höheren Zuwanderung“ führen. In dem Antrag, den Baden-Württemberg im Auftrag der unionsgeführten Länder erarbeitet hat, wird unter anderem verlangt, dass die Beschäftigung „deutscher Arbeitskräfte“ und von Ausländern „mit einem gesicherten Aufenthaltsstatus“ Vorrang vor der Anwerbung von Fachkräften aus Nicht-EU-Staaten hat. Außerdem wird angeregt, Kontingente für Fachkräfte aus jenen Ländern zu prüfen, deren Aufnahme in die EU vorgesehen ist. Bei der Bezahlung ausländischer Fachkräfte wird gewarnt, das Lohnniveau in der entsprechenden Branche zu unterschreiten. Beim Asylrecht wird die Bundesregierung gedrängt, sich für eine (nicht näher spezifizierte) Änderung und Harmonisierung auf europäischer Ebene einzusetzen.
Mit einem eigenen Papier hat sich Berlins Innensenator Eckarth Werthebach in die innerparteiliche Debatte der Union eingeschaltet. Angesichts der Tatsache, dass die Bevölkerungszahl Deutschlands bei gleichbleibend niedriger Geburtenrate um 30 Millionen auf rund 50 Millionen im Jahr 2050 sinke und die Sozialsysteme erheblich belasteten, sei es „geradezu verantwortungslos“, keine mittel- und langfristige Ausländerpolitik zu betreiben. Wie in vorangegangenen Papieren einzelner Unionspolitiker plädiert auch er für eine „tabulose“ Diskussion, die Asyl-, Flüchtlings- und Zuwanderungspolitik berücksichtige. Eine „gesteuerte Zuwanderung von Ausländern einer qualifizierten, gebildeten und leistungsbereiten Mittelschicht“ könne helfen, Ängste der deutschen Bevölkerung zu nehmen. Der Schily-Kommission sei zu wünschen, dass sie vom Asylrecht bis zur Demographie alle Themen „sachlich“ erörtere. Es gehe um „Zukunftsfragen“. Diese, so Werthebach, eigneten sich nicht für Wahlkämpfe. SEVERIN WEILAND
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