: Was ändert sich für die Mieter?
Die Bundesregierung will Mieterhöhungen „dämpfen“ und Energiesparer belohnen
BERLIN taz ■ Die Mietrechtsform der Bundesregierung soll nächstes Jahr in Kraft treten. Das sind die wichtigsten Änderungen:
Mieterhöhungen durften bislang 30 Prozent in drei Jahren nicht überschreiten. Künftig liegt diese so genannte Kappungsgrenze bei 20 Prozent.
Nichteheliche Lebensgemeinschaften sollen künftig verheirateten Mietern gleichgestellt werden. Dies gilt auch für homosexuelle Paare und alte Menschen, die in einer Hausgemeinschaft leben.
Die Betriebskostenabrechnung soll zum Energiesparen motivieren: Kosten sollen nicht mehr nach der Fläche umgelegt, sondern verbrauchsabhängig abgerechnet werden.
Bei den Modernisierungskosten können Vermieter künftig mehr Aufwendungen als früher geltend machen – insbesondere Umbaumaßnahmen, die zu Energieeinsparungen führen. Wie bisher können 11 Prozent der Kosten auf die Jahresmiete umgelegt werden.
Bei den Kündigungsfristen kommt die Reform den Mietern entgegen, wenn auch nicht so weit wie ursprünglich geplant: Die Maximalfrist wird für sie auf 6 Monate gesenkt. Für Mieter und Vermieter gelten wie bisher zunächst 3 Monate, nach fünf Jahren 6 Monate, für Vermieter nach acht Jahren 9 Monate und nach zehn Jahren 12 Monate, während es für Mieter bei 6 Monaten bleibt.
Zeitmietverträge, Index- und Staffelmieten werden vereinfacht. Verträge, die Mietanpassungen nach Inflationsrate oder Zeitstaffel vorsehen, werden zeitlich unbeschränkt zulässig. Auch soll es „echte“ Zeitverträge geben, bei denen sich beide Seiten „ohne Wenn und Aber“ auf ein festes Ende einigen.
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