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BissfestKampfhunde-Szene im Meldewahn

■ Niedersächsische Behörden kämpfen jetzt gegen Anmelde-Ansturm an

Hannover – Nach dem Ablauf der Anmeldefrist für Kampfhunde haben Städte und Landkreise in Niedersachsen eine vorläufige Bilanz gezogen. In einer Umfrage berichteten einzelne Ordnungsämter von einer „Antragsflut“ in den vergangenen Tagen. Innerhalb einer zehntägigen Frist gingen allein in Hannover mehr als 350 Anträge auf eine Ausnahmegenehmigung vom Kampfhunde-Verbot ein, davon rund 300 für die als besonders gefährlich eingeschätzten Rassen. Im Landkreis Hannover waren es 140. Das Ordnungsamt der Landeshauptstadt schätzt, dass es hier doppelt so viele Kampfhunde wie bisher angemeldet gibt.

Die niedersächsische Gefahrtierverordnung verbietet seit zwei Wochen die Zucht und Haltung von Bullterriern, Pitbulls und American Stafford-shire Terriern ohne schriftliche Ausnahmegenehmigung. Elf andere Rassen dürfen ohne das Papier nur noch mit Maulkorb und Leine geführt werden. Bis zum Beginn der vorgeschriebenen „Wesenstests“ erhalten Hundebesitzer nur eine Eingangsbestätigung für ihren Antrag. Wird ein Kampfhunde-Halter ohne diese Bestätigung erwischt, drohen hohe Bußgelder. Die Wesenstests können nach Angaben der Tierärztlichen Hochschule Hannover erst im August beginnen.

Um Kampfhunde zu regis-trieren, greifen Städte und Kreise zu unterschiedlichen Maßnahmen. So hat Osnabrück ein „Hundetelefon“ eingerichtet, bei dem besorgte Bürger auf auffällige Tiere und Halter aufmerksam machen können. In Osnabrück sind etwa ein Dutzend Ausnahmeanträge eingegangen, weitere mehr als hundert Anträge für eine Befreiung von der Maulkorbpflicht. Im Landkreis Emsland sind bisher insgesamt 36 Anträge eingegangen. Laut Kreisverwaltung ist man dort noch „auf die Ehrlichkeit der Hundehalter angewiesen“.

Die Stadt Lüneburg ist bisher sechs Hinweisen aus der Bevölkerung nachgegangen. Der Landkreis bekam etwa 40 Ausnahmeanträge. „Wer jetzt ohne Bestätigung seines Antrags mit einem Kampfhund erwischt wird, ist dran“, erklärten übereinstimmend die Ordnungsämter in Oldenburg und Wilhelmshaven. „Dran sein“ bedeutet, dass dann ein Bußgeld bis zu 10.000 Mark verhängt wird und „im Extremfall der Hund eingezogen werden muss“. Fristgemäß Anträge auf Befreiung vom Haltungsverbot haben in Oldenburg 38, in Wilhelmshaven 33 Besitzer der drei als besonders gefährlich eingestuften Rassen gestellt.

taz/dpa

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