: Fehlurteil führte zu DNA-Panne
■ Staatsanwalt hielt Wiederholungstäter für harmlos
Die Bremer Justizbehörde bedauert eine Panne innerhalb der Staatsanwaltschaft. In einer Erklärung des Ressorts heißt es, die Fehleinschätzung eines Staatsanwaltes im vergangenen Jahr habe dazu geführt, dass der einschlägig vorbestrafte Karl-Heinz D., der wegen zahlreicher Sexualstraftaten gegen Kinder derzeit in U-Haft sitzt, keine DNA-Probe für die bundesweite Gendatei abliefern musste. Offenbar habe der Staatsanwalt keine Wiederholungsgefahr erkannt.
Diese Entscheidung hatte fatale Folgen: Wäre Karl-Heinz D.s DNA gespeichert gewesen, hätten die Fahnder ihn im Zusammenhang mit der Vergewaltigung eines elfjährigen Mädchens 1998 in Wilhelmshaven überprüft und spätere Sexualstraftaten des Mannes verhindert. So aber machte erst der Zufall die Ermittler auf den Festgenommenen aufmerksam. Bei einer Verkehrskontrolle im Juni flog der 43-Jährige als Entführer eines 13-jährigen Jungen aus Buxtehude auf. Mittlerweile hat der Mann zahlreiche weitere Sexualstraftaten gestanden.
„Es ist tragisch, dass durch den fehlenden Gentest der Täter Zeit gewann und weitere Kinder misshandeln konnte“, folgern die Bremer Grünen. Es müsse „alles getan werden, damit sich ein solcher Fall nicht wiederholt.“ Sie fordern schnelle Bearbeitung von DNA-Tests. Im Justizressort heißt es unterdessen, dass von mehreren Tausend Akten, die noch bearbeitet werden müssten, 400 Anträge in Bearbeitung seien. ede
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