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Fehlende rechtliche Substanz

betr.: „Einwanderung oder Asyl“, taz vom 17. 7. 00

Die Gefahr, dass bei der Diskussion um ein Einwanderungsrecht das Asylrecht auf der Strecke bleibt und damit auch negative Einflüsse auf unser gesamtes Rechtssystem angelegt werden, scheint nicht gebannt.

Wenn Herr Schily behauptet, dass 80 Prozent der Asylbewerber Asyl nicht wegen politischer Verfolgung beantragen, lässt das auf ein blindgläubiges und opportunistisches Vertrauen in die augenblickliche Asylbewertungspraxis schließen. [. . .] Gerichte vertrauen blind auf Allgemeinplätze des Auswärtigen Amtes und sehen schon heute nicht die Notwendigkeit zur Prüfung des Einzelfalles. Einzelrichter entscheiden in zwar öffentlichen, aber für die Öffentlichkeit nicht weiter interessanten Verfahren über Leben und Tod.

Wenn man angesichts dieser Lage nun fordert, Asylverfahren zu kürzen, wie Herr Schily und wie es scheinbar auch Frau Süssmuth in Erwägung zieht, kann eigentlich nur Menschenverachtung im Hintergrund stehen. Müsste man sich nicht vielmehr Gedanken um Verfahren machen, die eines Rechtsstaates würdig sind, die auch für die Betroffenen einsehbar und akzeptabel sind? Nicht die Dauer der Verfahren, sondern ihre fehlende rechtliche Substanz ist im Augenblick das Problem. Schließlich und endlich habe ich den Eindruck, dass durch populistische Rechtslösungen, wie sie Herr Schily scheinbar für den Asylbereich anstrebt, auch die Aushöhlung unseres gesamten Rechtssystems angelegt wird. [. . .] ULRICH MÖLLER, Dortmund

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