Sexualtäter muss in die Psychatrie

Ein vorbestrafter Sexualtäter ist wegen Vergewaltigung eines sechsjährigen Mädchens und schwerer Misshandlungen eines vierjährigen Jungen zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht verfügte gestern, dass der 35-Jährige vor Verbüßung der Strafe in eine psychiatrische Klinik eingewiesen wird. Bei dem entwicklungsgestörten Angeklagten mit Neigung zu Kindern bestehe die Gefahr weiterer Sexualstraftaten, hieß es im Urteil. Ob der Mann jemals wieder in Freiheit kommt, ist daher völlig ungewiss. Der geständige Mann hatte sich drei Mal an dem kleinen Jungen vergangen und die Sex-Szenen auf Videos aufgezeichnet. Anhand der im Prozess vorgeführten Bilder war zu beweisen, dass der Junge vor Schmerzen schrie. Trotzdem habe der Angeklagte weitergemacht, sagte die Richterin. Am 1. Januar kam es dann zu dem besonders schweren Fall der Vergewaltigung des sechsjährigen Mädchens. Dem kindlich wirkenden Angeklagten sei es offenbar leicht gefallen, die Kinder mit in seine Wohnung zu nehmen. Das Gericht ging von einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit aus. Der Mann wurde als sehr unselbstständig und desinteressiert an sich selbst bis hin zur Abmagerung auf 44 Kilogramm beschrieben. Das Gericht sieht nur geringe Heilungschancen. Ursachen für sexuelle Neigungen zu Kindern sind medizinisch noch nicht erforscht, so die Richterin. DPA