Miethai & Co: Aber ja
Nebenkosten: Belege prüfen ■ Von Achim Woens
Beim Blick auf die aktuelle Nebenkostenabrechnung stellt sich oft die Frage, ob all die verschiedenen Kosten-Positionen eigentlich stimmen können. Meist kommt noch ungläubiges Staunen ob der Höhe dieser Kosten dazu. Nicht selten nutzten Vermieter diese Gelegenheit, Kosten abzuwälzen, die sie eigentlich selbst zu tragen hätten. Zweifel an Abrechnungen sind daher oft berechtigt.
Ein Teil dieser Zweifel kann durch die Prüfung der dieser Abrechnung zugrunde liegenden Original-Rechnungen beim Vermieter beseitigt werden. Darauf besteht ein rechtlicher Anspruch. Dazu kann auch ein Bekannter oder eine andere Person (z.B. von Mieter helfen Mietern) beauftragt werden. Der Vermieter darf die Prüfung der Belege auch nicht mit dem Argument des Datenschutzes zurückweisen. Nicht einmal bei Gehaltsunterlagen, die den Hausmeister betreffen. Wohnt der Vermieter nicht im gleichen Ort, so kann die Zusendung von Belegkopien verlangt werden. Für Sozialwohnungen gilt dieses Recht unabhängig vom Wohnort des Vermieters. Allerdings kann der Vermieter die Kopierkosten in Rechnung stellen.
Auch wenn eine Belegeinsicht zeitaufwendig ist, so ist sie doch zu empfehlen. Oft wird erst beim Blick in die Unterlagen deutlich, wofür der Vermieter das Geld der Mieter ausgibt. Der Blick in die Verträge mit den Hausmeistern oder Reinigungsfirmen macht oft deutlich, dass diese nur einen Teil der vertraglich vereinbarten Arbeiten verrichten. Solange die Originalbelege nicht vorgelegt werden, ist eine Nachzahlung nicht fällig.
Achim Woens ist Berater bei Mieter helfen Mietern,Bartelsstraße 30, 20357 Hamburg, Telefon 431 39 40
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