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Haftstrafen für PKK-Funktionäre

BERLIN dpa ■ Das Berliner Kammergericht verurteilte gestern zwei Kurden als hochrangige Funktionäre der kurdischen Arbeiterpartei PKK zu Haftstrafen. Eine 28-jährige Kurdin erhielt auf Grund ihrer Stellung in der PKK zwei Jahre und zwei Monate Haft wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung. Der 43-jährige Kurde wurde als Kader der Heimatbüros wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung und illegalen Waffenbesitzes zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Durch die PKK-Aktivitäten wurde die Sicherheit der BRD beeinträchtigt, hieß es im Urteil.

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