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in kürze RELIGION: ISLAMRuf nach dem Muezzin

Die Ausländerbeauftragte des Bundes, Marieluise Beck (B 90/Grüne), pladiert für die Gleichbehandlung von Muezzinrufen und Kirchenglocken. Das Grundgesetz garantiere „unstrittig und unverrückbar“ die Religionsausübung. Das gelte auch für den Gebetsruf vom Turm. (epd)

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