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Kurden: BGH hebt Freispruch auf

LEIPZIG ap ■ Der Angriff von Kurden auf das israelische Generalkonsulat in Berlin nach der Verhaftung von PKK-Chef Öcalan im Februar 1999wird die Justiz weiter beschäftigen: Der 5. Senat des Bundesgerichtshofs (BGH) hob gestern das Urteil des Landgerichts Berlin auf, das drei Kurden vom Vorwurf des Landfriedensbruchs und der Bildung bewaffneter Gruppen freigesprochen hatte. „Die Feststellungen des Landgerichts reichen nicht aus, um einen Freispruch zu tragen“, sagte die Vorsitzende Richterin. „Das Urteil ist lückenhaft und nicht ordentlich gemacht“, kritisierte sie.

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