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Korruptionsverfahren statt Menschenrechtsprozess

In Indonesien wird der Prozess gegen Ex-Diktator Suharto gleich zu Beginn vertagt. Suharto ist nach Meinung seiner Anwälte verhandlungsunfähig

BANGKOK taz ■ Der Tag war mit großer Spannung erwartet worden: General Suharto, der über 32 Jahre lang Indonesiens beherrschte, sollte gestern vor Gericht erscheinen. Doch die Hoffnungen, den Ex-Diktator auf der Anklagebank zu sehen, wurden enttäuscht: Suharto tauchte nicht auf. Es geht um Korruption in großem Stil. Die Anklage: In seiner bis 1998 dauernden Herrschaft hat Suharto rund eine Milliarde Mark öffentlicher Gelder über Wohlfahrtsstiftungen für seine Familie und Geschäftsfreunde abgezweigt.

Suhartos Anwalt sagte, der 79-Jährige sei unpässlich und könne dem Verfahren geistig und körperlich nicht folgen. Zum Beweis legte er eine Liste von Krankheiten und Altersbeschwerden vor, die Suharto nach Ansicht seiner Ärzte schwächen. Der Richter vertagte den Prozess. Bis zum 14. September sollen Amtsärzte entscheiden, ob der Ex-Staatschef verhandlungsfähig ist.

Für viele Indonesier kam diese Wendung nicht überraschend. Denn das Tauziehen zwischen der Familie Suhartos und dem ehrgeizigen Generalstaatsanwalt Marzuki Darusman zieht sich seit Monaten hin. Kann Suharto gezwungen werden, vor Gericht zu erscheinen? Könnte der Prozess auch in seiner Abwesenheit geführt werden? Darüber muss wohl der Oberste Gerichtshof entscheiden, was Jahre dauern könnte.

Ein Prozess gegen Suharto, nach dessen Machtübernahme in den 60er-Jahren über eine halbe Million Menschen bei antikommunistischen Pogromen ermordet wurden, hat große symbolische Bedeutung: Die Regierung des ersten frei gewählten Präsidenten Abdurrahman Wahid will beweisen, dass sie es mit dem Kampf gegen die Korruption ernst meint. Auch will sie unter die bösen alten Zeiten, als niemand es wagen konnte, die mächtigen Suhartos anzutasten, einen Schlussstrich ziehen.

Die Hürden für die Ankläger sind hoch: Die meisten Gesetze stammen noch aus der Suharto-Ära, das Rechtssystem ist löchrig. Die sieben Stiftungen, um die es bei der Anklage geht, dienten als Geldwaschanlagen. Aber, so streiten die Experten, verstießen sie gegen damals gültiges Recht?

Alle bisherigen Korruptionsverfahren gegen hohe Politiker des alten Regimes und Suhartos Familie verliefen im Sand. Viele Richter sind noch inkompetent und käuflich. Präsident Wahid will Suharto im Fall einer Verurteilung begnadigen. Allerdings müsse der einen Teil seines auf bis zu 45 Milliarden Dollar geschätzten Vermögens an den Staat zurückgeben.

Ob das gelingen wird, ist fraglich. Ganz unantastbar sind die alten Herren jedoch nicht mehr: Bob Hassan, der bekannteste Suharto-Günstling, wartet seit Monaten in einer Zelle auf seinen Prozess.

Viele Bürgerrechtler halten wenig von dem jetztigen Verfahren gegen Suharto. Sie bevorzugen, ihn und andere für die „dramatischen Menschenrechtsverletzungen“ seines Regimes verantwortlich zu machen. Doch dafür sind die Chancen gering. Im August beschloss die Beratende Volksversammlung, dass niemand für frühere Menschenrechtsverletzungen belangt werden kann. JUTTA LIETSCH

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