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Grünlich schiedlich

■ Umstrittener GAL-Vorstand ruft selbst Schiedsgericht an. Grüne Jugend auch

Der frisch gewählte Landesvorstand der GAL geht in die Offensive. Auf seiner konstituierenden Sitzung gestern Abend beschloss die Parteiführung, ein Wahlprüfungsersuchen an das GAL-interne Schiedsgericht zu richten. Dieses soll die Frage klären, ob auf der Mitgliederversammlung (MV) am Sonnabend „der Landesvorstand rechtmäßig und formal korrekt gewählt wurde“, so Kurt Edler, einer der beiden ParteisprecherInnen. Er, seine Co-Sprecherin Antje Radcke sowie die anderen Vorstandsmitglieder erwarteten „eine sorgfältige Prüfung und minutiöse Aufklärung“ der Vorgänge.

Auf der MV hatte Sitzungsleiter Rainer Scheppelmann den ersten Wahlgang für die Besetzung des Frauenpostens an der Parteispitze für ungültig erklärt, weil eine Stimme mehr abgegeben wurde als Wahlzettel ausgegeben worden waren. Erst während der Wiederholung hatte sich diese Information als Rechenfehler der Zählkommission herausgestellt. Das Problem besteht vor allem in der Umkehr der Mehrheitsverhältnisse: Bei der Wiederholung wurde die Linke Radcke mit zwei Stimmen Vorsprung vor ihrer Gegenkandidatin Heike Opitz (Grüne Jugend) zur Parteichefin gewählt; im annullierten Wahlgang hingegen hatte Opitz drei Stimmen Vorsprung gehabt (taz berichtete).

Die Grüne Jugend wird deshalb ein förmliches Wahlanfechtungsverfahren beim Landesschiedsgericht der GAL beantragen. Im Laufe dieser Woche sei „mit der Einreichung des ausformulierten Antrags“ zu rechnen, erklärte Nachwuchs-Chef Christian Sili gestern. Dieser hätte weitreichende Folgen. Da der umstrittene Wahlgang der allererste war, wären von einer Anfechtung auch die nachfolgenden Wahlen für den zweiten Sprecherposten – bei dem sich Edler durchsetzte – und für die fünf BeisitzerInnen betroffen.

Sollte das Schiedsgericht der Partei die Annullierung annullieren, müsste wahrscheinlich der gesamte GAL-Landesvorstand neu gewählt werden. smv

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