Zu Tode geheilt

Patientenanwalt Funke klagt an: Drei Todesfälle im UKE. Das Krankenhaus bedauert und weist die Vorwürfe zurück  ■ Von Sandra Wilsdorf

Wenn Senol Ugurlu sagt: „Ich bin verdammt sauer darüber, dass die Ärzte nicht einmal nach meinem Vater gesehen haben“, beschreibt das seine Gefühle wahrscheinlich nur sehr ungefähr. Denn hätten ÄrztInnen sich darum gekümmert, dass der Vater den ganzen Tag über Atemnot geklagt und immer wieder nach einem Arzt verlangt hatte, würde er vielleicht noch leben.

Ugurlu wurde wegen eines Hirninfarktes 1998 im Universiätsklinikum Hamburg-Eppendorf behandelt. Es ging ihm wieder besser, aber am 15. Februar klagte er über Atemnot. Frau und Sohn baten immer wieder die PflegerInnen, einen Arzt zu holen. Aber es war Wochenende. „Ein Arzt ließ sich erst blicken, als es zu spät war“, sagt der Sohn. Als nämlich der Vater ins Koma fiel, aus dem er nicht wieder erwachte, bis er im März diesen Jahres starb.

Die Familie hat sich an Rechtsanwalt Wilhelm Funke gewandt. Ein beauftragter Gutachter stellt fest: „Hätte man Herrn U. in den drei bis vier Stunden vor dem Herzstillstand ärztlich angemessen beurteilt und therapiert, ... hätte die dramatische Situation sicherlich vermieden werden können.“ Die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen aufgenommen.

So wie im Fall von Heike Bartels. Auch sie war Patientin im UKE, auch sie ist tot. Wegen eines gutartigen Tumors sollte ihr die Nebennierenrinde entfernt werden. Dazu hatte ihr Hausarzt einen UKE-Arzt empfohlen. Die Privatpatientin vereinbarte mit ihm Art und Tag der Operation. Sie starb noch auf dem OP-Tisch an inneren Blutungen.

Nach Funkes Aussagen erfahren die Angehörigen erst von ihm, dass nicht der gewünschte Professor, sondern sein Oberarzt die Operation durchgeführt und dabei die Hauptschlagader verletzt hat. Der Professor sei zwar anwesend gewesen, hätte aber erst übernommen, als der Blutdruck schon dramatisch gesunken war. „Wenn das so ist, dann handelt es sich um Körperverletzung mit Todesfolge“, sagt Funke. Denn die Patientin habe dem operierenden Arzt dazu keine Erlaubnis erteilt. „Doch“, sagt dessen Anwalt Holger Ziehm: „Der Oberarzt hatte auf diesem Gebiet die meisten Erfahrungen, deshalb hat er die Operation vorgenommen.“ Das sei mit der Patientin abgesprochen gewesen. Zeuge sei der Stationsarzt.

In einem dritten Fall ist eine krebskranke Patientin bei einer Knochmarkpunktion gestorben. Das UKE hat den Fehler umgehend anerkannt und bereits 10.000 Mark gezahlt.

Professor Heinz-Peter Leichtweiß, Ärztlicher Direktor des UKE, sagt zu den Vorwürfen: „Es ist bedauerlich, dass es solche Zwischenfälle gibt, sie passieren in jedem Krankenhaus.“ Manchmal lägen sie an schicksalhaften Verknüpfungen, manchmal daran, dass ein Arzt leicht oder schwer fahrlässig handele. Das zu ermitteln sei nicht Aufgabe des Krankenhauses, sondern der Staatsanwaltschaft. Im übrigen verwies er auf eine Haftpflichtversicherung. Die bewahrt das UKE seit dem Strahlenskandal zumindest vor finanziellem Schaden.