piwik no script img

fakten

Kilometerpauschale

Wer mit dem Auto zur Arbeit fährt, kann bislang 70 Pfennig pro Kilometer als Werbungskosten vom zu versteuernden Einkommen abziehen. Für die Fahrt mit der Bahn kann nur die Fahrkarte abgesetzt werden, was deutlich weniger ist. Radfahrer können 14 Pfennig absetzen. Abhängig Beschäftigte haben wenig von der Pauschale: Weil sie außer Fahrtkosten oft nichts abzusetzen haben, bleiben sie unter den 2.000 Mark, die ihnen als Werbungskostenpauschale ohnehin zusteht. Mehr als dieser Betrag kann erst ab einer täglichen Fahrt (hin und zurück) von mehr als 13 Kilometern abgesetzt werden.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen