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Wechselgebühr gekippt

Die HEW dürfen keine Gebühren mehr verlangen, wenn ihre Kunden zu einem anderen Stromanbieter wechseln. Wie Hansestrom-Geschäftsführer Andreas Grigoleit mitteilte, hat das Landgericht Hamburg gestern in erster Instanz entschieden, dass die Zählerstands-Ermittlungsgebühren, die die HEW beim Wechsel eines Kunden zu einem neuen Versorger erheben, nicht rechtmäßig sind. Ob der Atom-Konzern in Berufung geht, ist offen. Von den HEW war gestern Abend keine Stellungnahme zu erhalten.

Der Wegfall der Gebühr von 49 Mark netto wird für die Kunden der meisten neuen Stromanbieter keine Folgen haben. „Wir haben das unseren Kunden nie belastet, weil wir das Ergebnis erwartet haben“, sagte Grigoleit. Auch viele andere Anbieter haben die Gebühr nicht an ihre KundInnen weitergereicht. Die Ökostrom-Firma Lichtblick zahlt sie „schon lange“ nicht mehr – mit Hinweis auf das laufende Verfahren.

Sollte das Urteil Bestand haben, wird entscheidend sein, ob die neuen Stromanbieter in der Vergangenheit die Wechselgebühr unter Vorbehalt gezahlt haben. In diesem Fall können sie das Geld zurückfordern und müssten es gegebenenfalls auch ihren KundInnen erstatten. knö

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