: Beitragsgrenzen hochgesetzt
BERLIN dpa ■ Die Bemessungsgrenzen für die Renten- und Krankenkassenbeiträge sollen zum 1. Januar 2001 steigen. Das hat das Bundeskabinett gestern beschlossen. Erstmals wird es danach bei der gesetzlichen Krankenversicherung in Ost und West eine einheitliche Bemessungsgrenze geben. Für Besserverdienende in den neuen Ländern bedeutet das eine erhebliche Mehrbelastung bei Kranken- und Pflegeversicherung.
In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigen die Bemessungsgrenzen von 6.450 auf 6.525 Mark im Westen, im Osten dagegen von bislang 5.325 auf ebenfalls 6.525 Mark. Dies bedeutet, dass die Krankenkassenbeiträge im Osten für Beschäftigte mit Einkommen an der Bemessungsgrenze um durchschnittlich 160 Mark steigen, wovon jeweils die Hälfte auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer entfällt. In der Rentenversicherung klettern die Bemessungsgrenzen um 100 Mark auf 8.700 Mark Bruttoeinkommen im Westen und um 200 Mark in Ostdeutschland auf 7.300 Mark.
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