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Wahlen vor Gericht

■ GAL: Schiedsverhandlung über Vorstandswahlen in zwei Wochen

In genau zwei Wochen stehen die Wahlen zum GAL-Landesvorstand auf dem Prüfstand. Für den Abend des 30. Oktober hat das Landesschiedsgericht der Hamburger Grünen einen parteiöffentlichen Verhandlungstermin in der Landesgeschäftsstelle anberaumt. Eine Entscheidung des Schiedsgerichtes noch am selben Abend gilt als möglich, aber nicht sicher.

Die drei ParteischiedsrichterInnen müssen darüber befinden, ob die Wahlen zum Landesvorstand auf der Mitgliederversammlung am 9. September formal und satzungsmäßig korrekt abliefen. Damals wurde die Linke Antje Rad-cke mit zwei Stimmen Vorsprung gegenüber ihrer Gegenkandidatin Heike Opitz (Grüne Jugend) zu einer der beiden Partei-SprecherInnen gewählt. Zuvor war der erste Wahlgang, in dem Opitz drei Stimmen mehr erhielt als Radcke, von Versammlungsleiter Rainer Scheppelmann annulliert worden. Die Zahl der abgegebenen Stimmen soll die der ausgehändigten Wahlkarten überschritten haben. Bei nochmaligem Nachzählen soll aber keine Differenz mehr festgestellt worden sein. Die Grüne Jugend hatte deshalb mit einem Wahlanfechtungsbegehren das Landesschiedsgericht angerufen.

Für die mündliche Verhandlung haben Grüne Jugend und Landesvorstand mit den Rechtsanwälten Michael Günther und Rainer Utikal je einen Beisitzer ernannt. Formal ist der Parteivorstand in diesem Verfahren Antragsgegner, obwohl seine rechtmäßige Zusammensetzung angezweifelt wird. Vorsorglich wurde bereits für das letzte November-Wochenende eine neue MV einberufen, um den gesamten Vorstand gegebenenfalls neu wählen zu lassen. smv

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