: „Liebe taz...“Wo bleibt ärztliche Behandlungsfreiheit
Betr.: „Von Gespenstern in Haft gehalten“, taz bremen vom 27.9.2000
Ich kann dem Grünen Matthias Güldner nur zustimmen, wenn er vermutet, dass Defizite in der ärztlichen Versorgung der Abschiebehäftlinge nicht nur an der Person von Dr. Ritter, sondern auch an den Strukturen liegen. Bei einem Streitgespräch mit Dr. Birkholz bei der Ärztekammer zum Thema Brechmittelvergabe kam die Existenz von Verträgen mit der Innenbehörde zur Sprache, die den Einsatz der Ärzte des „Beweissicherungsdienstes“ regeln. Wenn anstelle des allgemeinen ärztlichen Notdienstes für die Abschiebehäftlinge auffällig häufig der Kollege des „Beweissicherungsdienstes“ gerufen wird, liegt der Verdacht nahe, dass dies nicht deshalb geschieht, weil wie Dr. Birkholz glauben machen will, „wir schnell sind und große Erfahrung mit dieser speziellen Klientel haben“, sondern weil es auch für den Bereich Absprachen zwischen Birkholz und der Innenbehörde gibt.
Es ist bekannt, dass die Ausländerbehörde Ärzte darauf verpflichten möchte, bei ihren Patienten nur unbedingt notwendige (lebenserhaltende) Hilfe zu leisten. Dies widerspricht jedoch der ärztlichen Berufsordnung. Wurde die ärztliche Behandlungsfreiheit für ein Linsengericht verkauft?
Joachim Streicher, Facharzt
für Allgemeinmedizin
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