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Wie echt ist die Reue?

Letzter Verhandlungstag um die tödliche Hetzjagd von Guben: Angeklagte reumütig, doch einer hat noch während des Prozesses wieder zugeschlagen

COTTBUS taz ■ An Bedauern der Angeklagten herrschte gestern kein Mangel in Saal 209 des Cottbusser Landgerichtes: „Es tut mir Leid“, „Ich habe Mist gebaut“, „Zum Zeitpunkt der Tat war ich ein anderer Mensch.“ Prozessbeobachter allerdings zweifeln an der Glaubwürdigkeit der öffentlich geäußerten Reue. Die komme „ziemlich spät“ – nach siebzehn Monaten Prozessdauer.

Letzter Verhandlungstag gestern im Prozess um die tödliche Hetzjagd von Guben, bei der in der Nacht des 13. Februar 1999 der 28-jährige Algerier Farid Guendoul alias Omar Ben Noui ums Leben gekommen war: Der Reihe nach erhoben sich die elf Angeklagten von ihren Plätzen, stammelten knapp ihre Schlussworte herunter, fünf von ihnen bedauerten den Tod des Algeriers, eine rechtliche Schuld allerdings bestritten sie auch weiterhin. „Ich fühle mich nicht schuldig“, las der 18-jährige Angeklagte Steffen Henze von einem Blatt.

Henze gilt als Rädelsführer der Gruppe. Was er gestern vortrug, reihte sich ein in die Strategie der Verteidiger: einen rassistischen Hintergrund des Überfalls auf Guendoul zu leugnen. Zum Tatzeitpunkt, so Henze, habe er „ausbildungsmäßig nichts auf die Reihe gekriegt“ und seine „Mutter und ihr Typ“ hätten ihn gerade aus dem Elternhaus „rausgeekelt“. Nun aber wolle er „ein anständiger Kerl“ werden und „eine Ausbildung als Straßen- und Kanalbauer schaffen“. Henze flehte das Gericht an: „Lassen Sie mir die Möglichkeit, meine erste Chance zu nutzen.“

Für Überraschung sorgte gestern im Gerichtssaal die Bekanntgabe eines Urteils des Amtsgerichts Guben von Ende September. Demnach wurde erst vor wenigen Wochen Daniel Rauscher, auch Angeklagter im Hetzjagd-Prozess, der vorsätzlichen Körperverletzung für schuldig befunden. Rauscher hatte Mitte April, also während des laufenden Guben-Prozesses, erneut einen Ausländer schwer verletzt. Der Staatsanwalt beantragte daraufhin für Rauscher eine Erhöhung des Strafmaßes um sechs Monate auf drei Jahre.

Das Urteil im Hetzjagd-Prozess wird für kommenden Montag erwartet. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten unter anderem gemeinschaftliche fahrlässige Tötung und Volksverhetzung vor. Die Verteidigung plädiert auf Freispruch.

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