Für Schmökel wird eine besondere Zelle gebaut

Der schwer verletzte Sexualverbrecher wird nach NRW verlegt, da das Berliner Haftkrankenhaus renoviert wird. Diskussion um weitere Therapie

Der am Dienstag gefasste Sexualstraftäter Frank Schmökel wird nun doch nicht nach Berlin gebracht. Sobald er transportfähig ist, soll Schmökel per Hubschrauber von Bautzen ins Haftkrankenhaus Fröndenberg in Nordrhein-Westfalen verlegt werden. „Berlin wäre näher, aber der OP-Bereich im Haftkrankenhaus wird zurzeit renoviert“, sagte der Sprecher des brandenburgischen Gesundheitsministeriums, Thomas Wendt.

Bei seiner Festnahme ist Schmökel durch einen Bauchschuss offenbar schwerer verletzt worden, als die Polizei zunächst angegeben hatte. In Brandenburg kann er laut Wendt nicht untergebracht werden, weil es dort kein Haftkrankenhaus gibt, das neben einem hohen Sicherheitsstandard über eine intensivmedizinische Behandlungsmöglichkeit verfügt. Sobald es sein Gesundheitszustand erlaubt, soll Schmökel wieder in ein psychiatrisches Krankenhaus des Maßregelvollzugs in Brandenburg verlegt werden.

Mit dieser Klarstellung hat der Generalstaatsanwalt von Brandenburg gestern eine Diskussion über die Frage beendet, wo Schmökel bis zu seinem neuen Prozess wegen der auf der Flucht begangenen Taten untergebracht werden soll. Der brandenburgische Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) hatte wiederholt gefordert, den angeblich untherapierbaren Schmökel ins Gefängnis zu stecken. Demgegenüber verwies der Generalstaatsanwalt darauf, dass die Unterbringung im Maßregelvollzug gerichtlich angeordnet sei und deshalb fortgesetzt werden müsse. Wegen der neuen Vorwürfe unterliege Schmökel im Maßregelvollzug aber den in der Untersuchungshaft üblichen Bestimmungen der Postkontrolle.

Der brandenburgische Gesundheitsminister Alwin Ziel (SPD) steht wegen der Flucht von Schmökel weiterhin unter Druck. Gestern kündigte er an, wegen der „Fluchtgefährlichkeit“ Schmökels werde für diesen im Maßregelvollzug ein Gewahrsam eingerichtet, der dem Sicherheitsstandard einer Haftzelle entspreche. „Eine Vollzugslockerung halte ich für völlig ausgeschlossen“, erklärte Ziel. Er machte damit einen Rückzieher von seiner Äußerung, die er am Mittwoch vor der Presse gemacht hatte. Da hatte Ziel noch gesagt: „Irgendwann wird der Zeitpunkt kommen, wo Schmökel wieder vor die Tür darf.“

Als weitere Maßnahme hat Ziel eine Expertenkommission einberufen, die die Praxis im Maßregelvollzug untersuchen soll. Sämtliche Vollzugslockerungen für die Patienten sind bis auf weiteres gestrichen. Ferner sollen im Krankenhaus Neuruppin, wo Schmökel unterbracht war, sämtliche Entscheidungen über Lockerungen von externen Gutachtern überprüft werden.

Die Staatsanwaltschaft Neuruppin hat gestern gegen die drei verantwortlichen Ärzte, die Schmökel die Ausführung zu seiner Mutter bewilligten, ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung und fahrlässigen Tötung eingeleitet. Begründet wurde dies damit, dass Schmökels Patientenakte „keine transparente und befriedigende Antwort“ auf die Frage ergebe, ob die Lockerungsentscheidung – die zur Ausführung und Flucht führte – mit „ausreichender Sorgfalt“ getroffen worden sei. PLUTONIA PLARRE

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