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Aktien auf den Tisch!

DÜSSELDORF dpa/taz ■ WirtschaftsjournalistInnen müssen auf Verlangen ihrer Arbeitgeber ihren Aktienbesitz offen legen. Die Klage des Betriebsrates der Handelsblatt-Verlagsgruppe dagegen hatte gestern vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf keinen Erfolg. Der Verlag will wissen, welche Aktien die RedakteurInnen besitzen, um mögliche Interessenkollisionen zu verhindern. Die Betriebsratsvorsitzende Ulrike Mende kündigte Beschwerde an. Die Redakteure sollen auch keine Aktien an Unternehmen halten, über die sie regelmäßig berichten, um publizistische Unabhängigkeit zu gewährleisten. Die Gerichtsentscheidung sei für die gesamte Medienbranche wichtig.

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