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Schenken ist billiger

Schenken zu Lebzeiten ist oft sinnvoller als Vererben. Widerruf möglich

Viele Menschen legen ihr Vermögen an, damit die Hinterbliebenen nach dem Tod des Wohltäters finanziell versorgt sind. Sinnvoller ist es jedoch, einen Teil schon zu Lebzeiten zu verschenken. Darauf weist der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) hin. Auf Grund der hohen Freibeträge – bei Ehegatten sind 600.000 Mark steuerfrei, bei Kindern 400.000 Mark und bei Enkeln immerhin noch 100.000 Mark – profitiert nämlich nicht auch noch der Staat von den Schenkungen. Die Freibeträge können zudem alle zehn Jahre neu genutzt werden, so dass bei guter Planung hohe Beträge legal am Staat vorbei „verschenkt“ werden können.

Ein kleiner „Umweg“ des Geldflusses bringt nochmals Vorteile: Will der Vater seinem Kind mehr als den Freibetrag auf einmal schenken, so kann er ihm 400.000 Mark direkt zukommen lassen. Den Restbetrag schenkt er erst seiner Ehefrau, diese gibt das Geld an das Kind weiter – wiederum maximal 400.000 Mark. Die Schenkung des Mannes an die Ehefrau darf allerdings keine Klausel enthalten, aus der die Verpflichtung zur Weitergabe des Geldes an das Kind abzulesen ist, so der DSGV. Ansonsten erkennt das Finanzamt die Schenkung des Geldes von der Mutter an das Kind nicht als steuerfrei an. Verschenktes ist für den Wohltäter übrigens nicht endgültig verloren. Innerhalb von zehn Jahren kann er seine Schenkung zurückverlangen, sofern er die Mittel benötigt. Auch bei grobem Undank der Beschenkten gegenüber dem Wohltäter kann dieser die Schenkung widerrufen. BEATE YILMAR

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