: Bewag vor Gericht
Landgericht verhandelt heute über die Übernahme der Bewag durch die Hamburgischen Electricitätswerke
Vor dem Landgericht erreicht der Kampf um die Übernahme der Bewag durch die Hamburgischen Electricitätswerke (HEW) heute seine entscheidende Phase. Verhandelt wird über eine von dem Bewag-Anteilseigner Southern Energy am 15. August erwirkte einstweilige Verfügung gegen den Konsortialpartner Eon Energie. Diese blockiert bislang noch die endgültige Übertragung der Eon-Anteile an HEW zum 1. Januar 2001. Mitte November hatte Eon Beschwerde eingereicht. Das Land Berlin hatte zuvor seinen Widerstand gegen die Mehrheitsübernahme von HEW bei der Bewag aufgegeben.
Southern hält selbst 26 Prozent an der Bewag und beansprucht ein Vorkaufsrecht für die von Eon aus kartellrechtlichen Gründen abzugebenden 49 Prozent (52,2 Prozent Stimmrechte). Das Landgericht hatte Eon den sofortigen Vollzug des am 9. August mit HEW geschlossenen Vertrages untersagt. Würde die einstweilige Anordnung aufgehoben werden, könnte das Geschäft umgehend erfolgen. Parallel zu der gerichtlichen Auseinandersetzung läuft ein vom Bewag-Anteilseigner Southern Energy eingeleitetes Schiedsverfahren. DPA
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen