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Selbst kriminell

■ Innensenator Wrocklage fordert Gesetz für private Sicherheitsdienste

Ein eigenständiges Gesetz für private Sicherheitsunternehmen hat Innensenator Hartmuth Wrocklage (SPD) gefordert. Die gegenwärtig von der Bundesregierung betriebene Neuregelung der Gewerbeordnung und einzelner Bestimmungen des BGB sei nicht ausreichend. „Ein eigenes Gesetz ist erforderlich“, meinte Wrocklage gestern auf einer Veranstaltung der Gewerkschaft der Polizei (GdP) zum Thema „Private Sicherheit contra Polizei?“

In einem solchen Sicherheitsgesetz müsse festgelegt werden, dass private Wachleute keine Sonderrechte beanspruchen dürfen. „Das Gewaltmonopol des Staates ist eine absolute Tabugrenze für private Sicherheitsdienste“, betonte der Senator. Jedermann müsse wissen, dass solche Wachmänner „nur dürfen, was jeder Bürger auch darf“. Auch die gegenwärtigen Mindeststandars für die Ausbildung reichten nicht aus. 24 Stunden einmalige Unterrichtung für Wachleute und 40 Stunden für Sicherheitsunternehmer seien „lachhaft wenig“. Zudem müsse die Prüfung der Zuverlässigkeit der Beschäftigen intensiviert werden. „Unzuverlässige Personen müssen sofort ausgeschlossen werden“, meinte der Senator. Er erinnerte in diesem Zusammenhang an einen so genannten City-Ranger in Wilhelmsburg, der sich „selbst als Krimineller entpuppt“ habe.

Laut Wrocklage müsse das geforderte Sicherheitsgesetz auch das „zivile Erscheinungsbild“ der Wachleute vorschreiben. Der Senator meinte: „Sicherheitsleute mit Polizei-ähnlichen Uniformen und schlagstockartigen Taschenlampen wie am Frankfurter Hauptbahnhof sind Bilder, die ich in Hamburg nicht sehen möchte.“ lno

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