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Wohngeld: Verbesserung bezweifelt

■ Neue Regelung Thema in Sozialdeputation / Kritik von Grünen und Betroffenen

Raffgierigen Vermietern ein Schnippchen geschlagen oder SozialhilfeempfängerInnen mehr unter Druck gesetzt? Die Sozialdeputation hat gestern eine neue Regelung zur Kenntnis genommen. Das Wohngeld wird durchschnittlich um knapp 30 Prozent erhöht. Das ist soviel, findet die Sozialverwaltung und mit ihr die Deputation abgesehen von der Grünen Anja Stahmann, dass die so genannte „Zehn-Prozent-Regelung“ künftig entfallen kann. Sie sah vor, dass das Sozialamt auch Mieten übernahm, die 10 Prozent über den Werten der Wohngeldtabelle lagen. Ein „bewährter Puffer“ falle damit weg, moniert die Aktionsgemeinschaft arbeitsloser BürgerInnen (Agab), zumal das Wohngeld nur einen Teil der Unterkunftskosten decke und die Anhebung längst nicht der Mietensteigerung entspreche.

In Sachen Nebenkosten sieht die neue Regelung vor, dass künftig nur Wohnungen angemietet werden sollten, deren Betriebskosten-Vorauszahlungen realistisch berechnet seien. Damit verhindere man die Vortäuschung preiswerter Mieten von Vermieterseite, die dann am Jahresende eine saftige Nachforderung zur Folge hätten, erklärt Deputationssprecher Karl Uwe Oppermann (CDU). Sollte es künftig Nachforderungen geben, die die Mietobergrenzen überschreiten, soll sie der Mieter, sprich der Sozialhilfeempfänger zahlen müssen. Das, sagt Anja Stahmann, sei „ein richtiger Klopper“. sgi

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