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Der Schläger muss ausziehen

Das geplante Gewaltschutzgesetz will die Rechtslage der Opfer verbessern

BERLIN taz ■ Wie können Frauen sich wehren, wenn sie von ihren Partnern misshandelt werden? Wie können sie Nachstellungen Fremder entgehen? Das geplante Gewaltschutzgesetz der rot-grünen Bundesregierung soll Frauen für beide Fälle juristische Mittel der Selbstverteidigung an die Hand geben. Bei Gewalt in der gemeinsamen Wohnung soll künftig der Rechtsgrundsatz gelten: Der Schläger geht, die Geschlagene bleibt.

Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) und die frauenpolitische Sprecherin der Grünen, Irmingard Schewe-Gerigk, wollen den gestern vorgestellten Gesetzentwurf bis Ende 2001 durch Bundestag und Bundesrat bringen. Dann kann das Opfer per Eilanordnung vor Gericht durchsetzen, vorübergehend oder dauerhaft die gemeinsame Wohnung allein bewohnen zu dürfen. Die Regelung gilt für alle „auf Dauer angelegten häuslichen Gemeinschaften“, also auch für Unverheiratete und eingetragene Homopaare. Außerdem können die Betroffenen Schutzanordnungen beantragen, die es den Gewalttätern verbieten, sich der Wohnung oder dem Opfer zu nähern. Schewe-Gerigk appelliert an die Länder, ihre Polizeigesetze so anzupassen, dass die Frauen auch in der Übergangszeit bis zum In-Kraft-Treten des Gesetzes Schutz erhalten.

Ähnliche Schutzanordnungen sind auch beim relativ neuen Phänomen des „Stalking“ vorgesehen. Andere mittels Telefonterror oder Nachstellungen zu verfolgen soll künftig gerichtlich untersagt werden können. Bei Zuwiderhandlungen drohen Geldstrafen oder Gefängnis bis zu einem Jahr. PAT

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